Die Hausratversicherung – sinnvolle Versicherung für jeden Haushalt

Diese Versicherung ist den Meisten geläufig und sollte auch in keinem Haushalt fehlen. Doch welche Schäden sind durch die Hausratversicherung eigentlich abgedeckt? Die Leistung dieser Versicherung umfasst Schäden am versicherten Haushalt die durch

Weiterhin können über die Hausratversicherung gegen Aufpreis mitversichert werden:

Auch Innen- und Außenverglasung der Wohnung kann über eine Haushaltsglasversicherung gegen Glasbruch abgesichert werden.

Leistungen der Hausratversicherung

Die Leistungen der Hausratversicherung sind sehr vielseitig. So werden über die Hausratversicherung neben den Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert für den beschädigten oder verlorenen Hausrat ebenso Kosten für notwendige Aufräumarbeiten übernommen. Das heißt etwa, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Wohnungsbrandes die Wohnung durch eine Fachfirma ausräumen lassen und durch einen Fachbetrieb sanieren lassen kann, ohne dass er die Kosten dafür selbst tragen muss. Auch Transportkosten für die zum Hausrat gehörenden Gegenstände und Lagerkosten werden von der Hausratversicherung für bis zu 100 Tage übernommen, wenn die Wohnung durch den Schaden unbewohnbar geworden ist und der Hausrat aus diesem Grunde für einen gewissen Zeitraum in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden muss. In diesem Fall werden oftmals auch Kosten bis zu 100 Tagen für die vorübergehende Unterbringung der Bewohner, die zu dem versicherten Haushalt gehören, in einem Hotel oder in einer anderen anderweitigen Unterkunft durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Eine der häufigsten Fragen zur Hausratversicherung ist: Was versteht man eigentlich unter „Hausrat“? Zum Hausrat im Sinne der Hausratversicherung gehören sowohl Einrichtungsgegenstände wie Möbel aller Art, Gebrauchsgegenstände wie Elektrogeräte, Bücher, Kleidung u. ä. sowie Verbrauchsgegenstände, zu denen man Nahrungsmittel und Kosmetika zählt. Auch in der Wohnung befindliches Bargeld bis zu einem bestimmten Betrag, der von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren kann, Sparbücher und andere Wertgegenstände zählen zum Hausrat.

Die Berechnung des Versicherungswertes für die Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung ist es wichtig, den Wert aller zum Hausrat gehörenden Gegenstände so genau wie möglich zu ermitteln. Dieser Wert ist ebenso Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrages als auch für den Erstattungsbetrag im Schadensfall. Aus diesem Grund sollte sowohl eine Überversicherung als auch eine Unterversicherung im Hinblick auf die Hausratversicherung vermieden werden.

Eine Unterversicherung wird ausgeschlossen, wenn je Quadratmeter Wohnfläche ein Betrag von 650 € zugrunde gelegt wird. Ein Schaden wird dann von der jeweiligen Hausratversicherung bis zur entsprechend vereinbarten Versicherungssumme vollständig ersetzt. Geht ein Versicherungsnehmer das Risiko der Unterversicherung ein, so wird die Hausratversicherung im Schadensfall die Entschädigung entsprechen kürzen.

Ein Beispiel: Beträgt der Wert des Hausrates insgesamt 40.000 Euro, der Versicherungsnehmer hat aber aus welchen Gründen auch immer für die Hausratversicherung nur eine Versicherungssumme in Höhe von 20.000 Euro gewählt, so würden im Falle eines Schadens nur 50 % der Schadenskosten von der Hausratversicherung erstattet. Dies entspricht dem Verhältnis zwischen tatsächlichem Wert des Hausrates und der versicherten Summe.

Gerade bei großzügig geschnittenem Wohnraum mit hoher Quadratmeterzahl kann es durch die geltende Faustregel 650 € je Quadratmeter Wohnfläche schnell zu einer Überversicherung und damit zu überhöhten Versicherungsbeiträgen kommen. Deshalb ist es hier immer sinnvoll, sich die Mühe zu machen, den Wert des Hausstandes zu errechen. Für die Wert-Ermittlung halten die Versicherungen Formblätter bereit, die das Berechnen des Wertes des Hausrates für die korrekte Versicherungssumme der Hausratversicherung erleichtern.

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